Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Änderung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
(2) Die Änderung des § 1 Abs. 1 und 2 und des § 6 Abs. 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Februar 2012, in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2017 tritt § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 8/2012, LGBl. Nr. 79/2017
(1) Die Änderung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
(2) Die Änderung des § 1 Abs. 1 und 2 und des § 6 Abs. 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Februar 2012, in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2017 tritt § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2017, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 8/2012, LGBl. Nr. 79/2017