§ 54 KflG Vollziehung

KflG - Kraftfahrliniengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 54.Paragraph 54,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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