§ 7a KBGG Sonstige Beratungen

KBGG - Kinderbetreuungsgeldgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
§ 7a.Paragraph 7 a,

Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß § 7 Abs. 1 weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden. Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes können mittels Verordnung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft (zB Eltern-, Gesundheits- oder Ernährungsberatung) vorgesehen werden.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2025
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