Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 18 000 € (Freigrenze) beträgt. Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (Paragraph 8,) ihres Ehegatten nicht mehr als 18 000 € (Freigrenze) beträgt.
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