§ 10 KBGG Höhe Beihilfe

KBGG - Kinderbetreuungsgeldgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Die Beihilfe beträgt 6,06 € täglich.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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