§ 14 KAbG Eigener Wirkungsbereich

KAbG - Kanalabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die in diesem Gesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.12.1984 bis 31.12.9999
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