Anl. 4 K-StrG 2017

K-StrG 2017 - Kärntner Straßengesetz 2017 - K-StrG 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Art. I Z 1 bis 10 treten an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Art. I Z 11 bis 17 (betreffend die Anlage III) treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 05.11.2020 bis 31.12.9999
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