Anl. 4 K-StrG 2017

Kärntner Straßengesetz 2017 - K-StrG 2017

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.11.2020 bis 31.12.9999

(1) Art. I Z 1 bis 10 treten an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Art. I Z 11 bis 17 (betreffend die Anlage III) treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.07.2023 bis 31.12.2024

(1) Art. I Z 1 bis 10 treten an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Art. I Z 11 bis 17 (betreffend die Anlage III) treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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