§ 13 K-MSchG Eigener Wirkungsbereich

K-MSchG - Kärntner Musikschulgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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