§ 14 K-MSchG Sprachliche Gleichbehandlung

K-MSchG - Kärntner Musikschulgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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