§ 95 K-LSchV § 95

K-LSchV - Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Diese Verordnung gilt mit Ausnahme der §§ 1 bis 7 und, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in gleicher Weise für Privatschulen.

In Kraft seit 13.08.2016 bis 31.12.9999
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