LEHRPLAN DER FACHSCHULE
FÜR ERWACHSENE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE
BETRIEBS- UND HAUSHALTSMANAGEMENT
I. Allgemeines
Siehe Anlage B/6
II. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/6
III. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/6
IV. Stundentafel
Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
Pflichtgegenstände | Gesamtstundenzahl |
Lebensführung am Bauernhof | 20 - 25 |
Informatik/Schriftverkehr (1) | 55 - 65 |
Wirtschaft und Marketing | 15 - 20 |
Betriebswirtschaft und Marktlehre | 40 - 50 |
Biolandbau | 10 - 15 |
Direktvermarktung | 15 - 20 |
Förderungswesen und Standeskunde | 15 - 20 |
Ernährung | 60 - 80 |
Betriebs- und Haushaltsmanagement | 35 - 40 |
Gartenbau | 35 - 40 |
Landwirtschaft | 30- 40 |
Schulautonome Stunden | 0 - 40 |
Summe | 370 |
Praktischer Unterricht (2) | Gesamtstundenzahl |
Betriebs- und Haushaltsmanagement | 35 – 40 |
Kochen und Küchenführung | 36 - 45 |
Gartenbau | 15 - 20 |
Textilverarbeitung | 16 - 20 |
Schulautonome Stunden | 0 - 28 |
Summe | 130 |
Gesamtstundenzahl | 500 |
1. | 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen. | |||||||||
2. | Unterricht in Blockform möglich, zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten. |
IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Pflichtgegenstände | Gesamtstundenzahl |
Lebensführung am Bauernhof | 20 |
Informatik/Schriftverkehr (1) | 65 |
Wirtschaft und Marketing | 20 |
Betriebswirtschaft und Marktlehre | 45 |
Biolandbau | 15 |
Direktvermarktung | 20 |
Förderungswesen und Standeskunde | 15 |
Ernährung | 70 |
Betriebs- und Haushaltsmanagement | 35 |
Gartenbau | 35 |
Landwirtschaft | 30 |
Summe | 370 |
Praktischer Unterricht (2) | Gesamtstundenzahl |
Betriebs- und Haushaltsmanagement | 45 |
Kochen und Küchenführung | 45 |
Gartenbau | 20 |
Textilverarbeitung | 20 |
Summe | 130 |
Gesamtstundenzahl | 500 |
1. | 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen. | |||||||||
2. | Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten. |
V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.
Lebensführung am Bauernhof
Siehe Anlage B/6.
Informatik/Schriftverkehr
Siehe Anlage B/6.
Wirtschaft und Marketing
Siehe Anlage B/6.
Betriebswirtschaft und Marktlehre
Siehe Anlage B/6.
Biolandbau
Siehe Anlage B/6.
Direktvermarktung
Siehe Anlage B/6.
Förderungswesen und Standeskunde
Siehe Anlage B/6.
Ernährung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln; die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen; sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.
Lehrstoff
Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.
Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Energiebedarf. Lebensmittel und ihre Bestandteile.
Würzmittel, Zusatzstoffe, Wasser, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.
Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation. Ernährungsfehler, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.
Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.
Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.
Betriebs- und Haushaltsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; ein bäuerliches Wohnhaus nach umweltfreundlichen baubiologischen Kriterien unter Berücksichtigung der Arbeitslehre rationell planen und beurteilen.
Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Grundsätze der Haushaltsführung, Aufgaben und Funktionen des Haushaltes, Arbeitsplanung.
Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung; Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung; Servierkunde und Getränkekunde.
Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Planungsgrundsätze, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.
Haushaltspflege: Maschinen und Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, Pflege von Wäsche und Bekleidung; Materialkunde.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. In der Unterrichtsgestaltung sollten Ökologie und Ökonomie eine wesentliche Rolle spielen. Der Unterricht sollte durch Lehrausgänge ergänzt werden.
Gartenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze und Tier; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.
Lehrstoff
Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.
Zimmerpflanzen.
Gemüsebau.
Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.
Würz- und Heilkräuter.
Pflanzenschutz
Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und - bearbeitung.
Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, Gartenplanung, giftige Pflanzen. Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten.
Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung vermittelt werden. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.
Lehrstoff
Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union.
Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung.
Alternative Landwirtschaft.
Geräte und Maschinen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten. Der Unterricht soll an Erfahrungen und Kenntnisse anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.
Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.
Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.
Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Betriebs- und Haushaltsmanagement
Lehrstoff
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus,
Pflege von Wäsche und Bekleidung,
Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen; Fest- und Feiergestaltung.
Servier- und Getränkekunde.
Frühstücksarten, Buffet,
Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne,
Kostenrechnung,
Instandhaltungsarbeiten,
Zeichnen von Planskizzen,
Wohnraumgestaltung,
Raumschmuck.
Kochen und Küchenführung
Lehrstoff
Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.
Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.
Heimische Küche, Internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen
von Schnellgerichten, Kalte Küche, Kostformen.
Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen. Kosten berechnen.
Gartenbau
Lehrstoff
Handhabung und Pflege von Gartengeräten,
Kulturmaßnahmen im Gartenjahr,
Kompostbereitung,
Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen,
Ernten und Lagern von Obst und Gemüse.
Blumenschmuck im und um das Haus,
Florales Gestalten im Jahreskreis.
Herstellen von Produkten aus dem Garten für die Direktvermarktung.
Textilverarbeitung
Lehrstoff
Handhabung und Pflege der Nähmaschine,
Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften),
Schnittgewinnung, einfache Nähtechniken
am Kleidungsstück umsetzen.
Ausbesserungsarbeiten,
Stricken.
Didaktische Grundsätze
Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.
Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.
Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.
Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten.
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