§ 12 K-LB

K-LB - Kärntner Landesarchiv-Benützungsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 12

Benützung der Lesesaalbibliothek

 

Die Lesesaalbibliothek des Kärntner Landesarchivs darf während der festgelegten Öffnungszeiten (§ 7 Abs 1) benützt werden. Eine Entlehnung von Büchern ist unzulässig.

In Kraft seit 01.11.1997 bis 31.12.9999
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