Außenanlagen
Sofern eine Grünfläche nach § 2 Abs. 2 vorzusehen ist, soll diese zusammenhängend gestaltet sein und für den Aufenthalt der Bewohner mit behindertengerechten, rollstuhlgerechten und barrierefreien Wegen und Zugängen sowie Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Entsprechende Sonnenschutzbepflanzungen oder -einrichtungen sind anzubringen.
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