§ 7 K-HKH

K-HKH - Kärntner Heimverordnung - K-HeimVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verkehrswege und der Gebäudezugang müssen behindertengerecht, rollstuhlgerecht und barrierefrei sein. Die Gänge müssen mindestens 2,20 m breit sein. In den Gängen sind Handläufe anzubringen. Die Verkehrswege sind so auszustatten, dass eine leichte Orientierung möglich ist.

In Kraft seit 01.07.2020 bis 31.12.9999
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