(1) Die Gemeinde St. Stefan an der Gail und die Gemeinde Vorderberg werden zur Gemeinde St. Stefan vereinigt.
(2) Die Gemeinde St. Stefan ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde St. Stefan an der Gail und der Gemeinde Vorderberg.
In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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