(1) Die Gemeinde Weißbriach und die Gemeinde St. Lorenzen im Gitschtal werden zur Gemeinde Gitschtal vereinigt.
(2) Die Gemeinde Gitschtal ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Weißbriach und der Gemeinde St. Lorenzen im Gitschtal.
In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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