Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 12. Jänner 2016, betreffend die Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Schlachttier- und Fleisch¬untersuchung 2015 (Kärntner Fleischuntersuchungsgebührenverordnung – K-FUG-VO) StF: LGBl. Nr. 4/2016
In Kraft seit 19.01.2016 bis 31.12.9999
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