Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Landesregierung hat erforderlichenfalls Bestätigungen über die Vertretungsbefugnis der zur Vertretung der Kärntner Beteiligungsverwaltung Berufenen auszustellen.
In Kraft seit 04.05.2016 bis 31.12.9999
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