Anl. 1 K-BVG

K-BVG - Gesetz über die Kärntner Beteiligungsverwaltung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

Artikel III(LGBl Nr 108/2019)
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
  1. (1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch am 1. Jänner 2020 in Kraft.
In Kraft seit 15.12.2021 bis 31.12.9999
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