Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.
Artikel III(LGBl Nr 108/2019) Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch am 1. Jänner 2020 in Kraft.
In Kraft seit 15.12.2021 bis 31.12.9999
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