Die der Gemeinde nach diesem Gesetz - ausgenommen § 7 Abs 2 - obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 01.01.1972 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 28 K-BStG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 28 K-BStG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 28 K-BStG