1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;
2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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