1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;
2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.
Artikel X(LGBl Nr 96/2024) Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 96 aus 2024,) Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
(2)Absatz 2Art. II (41. K-LVBG-Novelle) tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der Modellstelle LT/LReg Referenten zugeordnet sind, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten I nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. II, nicht. Sofern mit diesen Personen im Anschluss an eine Verwendung als LT/LReg Referenten ein Dienstverhältnis für die Verwendung LT/LReg Referenten I abgeschlossen wird, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten I nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. II, ebenfalls nicht.Art. römisch II (41. K-LVBG-Novelle) tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der Modellstelle LT/LReg Referenten zugeordnet sind, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten römisch eins nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. römisch II, nicht. Sofern mit diesen Personen im Anschluss an eine Verwendung als LT/LReg Referenten ein Dienstverhältnis für die Verwendung LT/LReg Referenten römisch eins abgeschlossen wird, gelten die besonderen Aufnahmevoraussetzungen für die Modellstelle LT/LReg Referenten römisch eins nach Anlage 16 des K-LVBG 1994, in der Fassung des Art. römisch II, ebenfalls nicht.
(3)Absatz 3§ 10 Abs. 4 K-KBBG in der Fassung des Art. III tritt am 1. September 2027 in Kraft.Paragraph 10, Absatz 4, K-KBBG in der Fassung des Art. römisch III tritt am 1. September 2027 in Kraft.
(4)Absatz 4§ 1 Abs. 3 K-LUG in der Fassung des Art. VI tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.Paragraph eins, Absatz 3, K-LUG in der Fassung des Art. römisch VI tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
(5)Absatz 5§ 29 Abs. 3 K-WFG in der Fassung des Art. VIII tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 29, Absatz 3, K-WFG in der Fassung des Art. römisch VIII tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(6)Absatz 6§ 18 Abs. 9 K-BG 1997 in der Fassung des Art. IXa tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.Paragraph 18, Absatz 9, K-BG 1997 in der Fassung des Art. römisch IX a tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 K-BG 1997
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-BG 1997 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 K-BG 1997