Anl. 1 K-BG 1997

Kärntner Bezügegesetz 1997 - K-BG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 91/2023)Landesgesetzblatt Nr 91 aus 2023,)

Es treten in Kraft:

  1. 1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;
  2. 2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
(LGBl Nr 91/2023)Landesgesetzblatt Nr 91 aus 2023,)

Es treten in Kraft:

  1. 1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;
  2. 2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.

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