§ 1 K-AWFG 1. Abschnitt

K-AWFG - Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

 

§

1                Ziele des Gesetzes

§

1a             Bereiche der Förderung

§

2                Förderungsmaßnahmen

§

3                Förderungsrichtlinien

§

4                Förderungsgrundsätze

§

5                Arten der Förderung

§

6                Mitwirkung der Arbeiterkammer

§

7                Anträge

§

7a             Datenschutzrechtliche Bestimmung

2. Abschnitt

§

8                Beirat

§

9                Zusammensetzung des Beirates

§

10             Sitzungen

1. Abschnitt

§ 1
Ziele des Gesetzes

Ziele dieses Gesetzes sind:

a)

die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;

b)

die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;

c)

die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.

In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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