§ 9 IVF-FG Vollziehung

IVF-Fonds-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2004 bis 31.12.9999
Vollziehung

§ 9.Paragraph 9,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, hinsichtlich der §§ 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie,

  1. 1.Ziffer einshinsichtlich des § 6 Abs. 2 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich des Paragraph 6, Absatz 2, der Bundesminister für Justiz,
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich des § 6a der Bundesminister für Finanzen,hinsichtlich des Paragraph 6 a, der Bundesminister für Finanzen,
  3. 3.Ziffer 3hinsichtlich der §§ 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,hinsichtlich der Paragraphen 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,
  4. 4.Ziffer 4im Übrigen der Bundesminister für Gesundheit und Frauen
betraut.

Stand vor dem 30.04.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 30.04.2004
Vollziehung

§ 9.Paragraph 9,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, hinsichtlich der §§ 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie,

  1. 1.Ziffer einshinsichtlich des § 6 Abs. 2 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich des Paragraph 6, Absatz 2, der Bundesminister für Justiz,
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich des § 6a der Bundesminister für Finanzen,hinsichtlich des Paragraph 6 a, der Bundesminister für Finanzen,
  3. 3.Ziffer 3hinsichtlich der §§ 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,hinsichtlich der Paragraphen 2 und 3 der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,
  4. 4.Ziffer 4im Übrigen der Bundesminister für Gesundheit und Frauen
betraut.

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