§ 162a InvFG 2011

InvFG 2011 - Investmentfondsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Bestimmungen der §§ 163 bis 174 finden nach Maßgabe des AIFMG Anwendung.

In Kraft seit 22.07.2013 bis 31.12.9999
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