Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
Paragraph 162 a,
Die Bestimmungen der §§ 163 bis 174 finden nach Maßgabe des AIFMG Anwendung. Die Bestimmungen der Paragraphen 163 bis 174 finden nach Maßgabe des AIFMG Anwendung.
In Kraft seit 22.07.2013 bis 31.12.9999
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