§ 170 InvFG 2011 Gewinnverwendung

InvFG 2011 - Investmentfondsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Ausschüttungen eines Pensionsinvestmentfonds sind unzulässig.

In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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