§ 27 IESG

IESG - Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 11 Abs. 3 in der Fassung des Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft und ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 verwirklicht werden.

In Kraft seit 24.05.2011 bis 31.12.9999
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