§ 27 IESG

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2011 bis 31.12.9999

(1) § 12 Abs. 3 § 11 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 111/2010BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) § 26 samt Überschrift in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. JännerMai 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2012 außer KraftApril 2011 verwirklicht werden.

Stand vor dem 23.05.2011

In Kraft vom 31.12.2010 bis 23.05.2011

(1) § 12 Abs. 3 § 11 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 111/2010BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) § 26 samt Überschrift in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. JännerMai 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2012 außer KraftApril 2011 verwirklicht werden.

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