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(1) § 12 Abs. 3 § 11 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 111/2010BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) § 26 samt Überschrift in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. JännerMai 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2012 außer KraftApril 2011 verwirklicht werden.
(1) § 12 Abs. 3 § 11 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Lohn- und Sozialdumping - Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 111/2010BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) § 26 samt Überschrift in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. JännerMai 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2012 außer KraftApril 2011 verwirklicht werden.