§ 13e Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 154/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2017, tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
In Kraft seit 17.05.2018 bis 31.12.9999
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