§ 13b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2009 tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft. Paragraph 13 b, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2009, tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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