§ 36 IESG

IESG - Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

§ 14 Abs. 4 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. § 5 Abs. 5 tritt mit Ablauf des 24. Mai 2018 außer Kraft.

In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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