Anerkennung als Heilquelle
Eine Quelle darf nur dann als Heilquelle anerkannt werden, wenn insbesondere nachgewiesen wird,
1. | daß sie eine für die beabsichtigte therapeutische Anwendung hinreichende Ergiebigkeit besitzt; | |||||||||
2. | daß das Quellwasser die im Anhang 1 bestimmte spezifische Beschaffenheit aufweist oder pharmakologisch bereits in kleinsten Mengen wirksame Inhaltsstoffe in den im Anhang 1 bestimmten Mindestmengen enthält; | |||||||||
3. | daß das Quellwasser ohne Änderung seiner natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten läßt. |
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