Anl. 1 GWR-Gesetz

GWR-Gesetz - Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025

A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:
  1. 1.Ziffer einsBezeichnung der politischen Gemeinde;
  2. 2.Ziffer 2Bezeichnung der Ortschaft;
  3. 3.Ziffer 3Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
  4. 4.Ziffer 4die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
  5. 5.Ziffer 5die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
  6. 6.Ziffer 6die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
  7. 7.Ziffer 7Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
  8. 8.Ziffer 8Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  9. 9.Ziffer 9weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.

B. Merkmale von Adressen der Gebäude:
  1. 1.Ziffer einsMerkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
  2. 2.Ziffer 2die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
  3. 3.Ziffer 3weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
  4. 4.Ziffer 4Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  5. 5.Ziffer 5Angabe über die Funktion des Gebäudes;
  6. 6.Ziffer 6Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
  7. 7.Ziffer 7Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.

C. Merkmale von Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten:
  1. 1.Ziffer einsMerkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder die sonstige Nutzungseinheit befindet;
  2. 2.Ziffer 2die Tür- oder Topnummer entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften oder die nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.

D. Gebäudemerkmale:
  1. 1.Ziffer einsKoordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (§ 9 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968) enthalten ist;Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (Paragraph 9, Vermessungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,) enthalten ist;
  2. 2.Ziffer 2Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
  3. 3.Ziffer 3Gebäudekategorie;
  4. 4.Ziffer 4Gebäudeeigentümertyp;
  5. 5.Ziffer 5Bauperiode;
  6. 6.Ziffer 6Gebäudestatus;
  7. 7.Ziffer 7Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges;
  8. 8.Ziffer 8Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung;
  9. 9.Ziffer 9Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl;
  10. 10.Ziffer 10die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
  11. 11.Ziffer 11Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  12. 12.Ziffer 12Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;
  13. 13.Ziffer 13Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe.

E. Wohnungsmerkmale:
  1. 1.Ziffer einsNutzfläche der Wohnung je Geschoß;
  2. 2.Ziffer 2Zahl der Wohnräume der Wohnung je Geschoß;
  3. 3.Ziffer 3Ausstattung der Wohnung;
  4. 4.Ziffer 4Art der Beheizung der Wohnung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
  5. 5.Ziffer 5Rechtsverhältnis an der Wohnung;
  6. 6.Ziffer 6Nutzungsart;
  7. 7.Ziffer 7Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  8. 8.Ziffer 8durchschnittliche Raumhöhe der Wohnung je Geschoß.

F. Merkmale von Bauvorhaben:
  1. 1.Ziffer einsMerkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung bzw. der sonstigen Nutzungseinheit, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
  2. 2.Ziffer 2Baubewilligungsdatum;
  3. 3.Ziffer 3Fertigstellungsdatum;
  4. 4.Ziffer 4Name und die Anschrift des Bauherrn; Angabe, ob der Bauherr Eigentümer des Grundstückes ist;
  5. 5.Ziffer 5Rechtsnatur des Bauherrn;
  6. 6.Ziffer 6Art der Baumaßnahme;
  7. 7.Ziffer 7Daten gemäß Abschnitt D, E und G;
  8. 8.Ziffer 8Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
  9. 9.Ziffer 9Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.

G. Merkmale von sonstigen Nutzungseinheiten:
  1. 1.Ziffer einsNutzfläche der Nutzungseinheit je Geschoß;
  2. 2.Ziffer 2Ausstattung der Nutzungseinheit;
  3. 3.Ziffer 3Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
  4. 4.Ziffer 4Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit;
  5. 5.Ziffer 5Nutzungsart;
  6. 6.Ziffer 6durchschnittliche Raumhöhe der Nutzungseinheit je Geschoß.

H. Daten des Energieausweises:
  1. 1.Ziffer einsMerkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
  2. 2.Ziffer 2Gebäudeart;
  3. 3.Ziffer 3Gebäudezone;
  4. 4.Ziffer 4Errichtungsdatum;
  5. 5.Ziffer 5Organisation und Name des Ausweiserstellers;
  6. 6.Ziffer 6Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;
  7. 7.Ziffer 7GWR-Zahl (Energieausweisnummer);
  8. 8.Ziffer 8Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;
  9. 9.Ziffer 9charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
  10. 10.Ziffer 10Klimadaten;
  11. 11.Ziffer 11spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
  12. 12.Ziffer 12spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
  13. 13.Ziffer 13Warmwasserwärmebedarf;
  14. 14.Ziffer 14spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
  15. 15.Ziffer 15spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
  16. 16.Ziffer 16Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
  17. 17.Ziffer 17Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
  18. 18.Ziffer 18Energiebedarf für die Luftförderung;
  19. 19.Ziffer 19Energiebedarf für die Kühlung;
  20. 20.Ziffer 20Energiebedarf für die Beleuchtung;
  21. 21.Ziffer 21Endenergiebedarf;
  22. 22.Ziffer 22Primärenergiebedarf;
  23. 23.Ziffer 23Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
  24. 24.Ziffer 24CO2-Emissionen;
  25. 25.Ziffer 25Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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