Das Register hat folgende Registereinheiten zu enthalten:
1. | Adressen der Grundstücke (Anlage, Abschnitt A); | |||||||||
2. | Adressen der Gebäude (Anlage, Abschnitt B); | |||||||||
3. | Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt C der Anlage); | |||||||||
4. | Beschreibungen der Gebäude (Anlage, Abschnitt D); | |||||||||
5. | Beschreibungen der Wohnungen (Anlage, Abschnitt E); | |||||||||
6. | Beschreibungen von Bauvorhaben (Anlage, Abschnitt F); | |||||||||
7. | Beschreibung von sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt G der Anlage); | |||||||||
8. | Adressen von Arbeitsstätten ohne Gebäude; | |||||||||
9. | Adressen von Bauwerken im Sinne des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, und deren Beschreibungen; | |||||||||
10. | Beschreibung von Energieausweisen für Gebäude, Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten (Abschnitt H der Anlage). |
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