Das Register hat folgende Registereinheiten zu enthalten:
1.Ziffer einsAdressen der Grundstücke (Anlage, Abschnitt A);
2.Ziffer 2Adressen der Gebäude (Anlage, Abschnitt B);
3.Ziffer 3Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt C der Anlage);
4.Ziffer 4Beschreibungen der Gebäude (Anlage, Abschnitt D);
5.Ziffer 5Beschreibungen der Wohnungen (Anlage, Abschnitt E);
6.Ziffer 6Beschreibungen von Bauvorhaben (Anlage, Abschnitt F);
7.Ziffer 7Beschreibung von sonstigen Nutzungseinheiten (Abschnitt G der Anlage);
8.Ziffer 8Adressen von Arbeitsstätten ohne Gebäude;
9.Ziffer 9Adressen von Bauwerken im Sinne des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, und deren Beschreibungen;Adressen von Bauwerken im Sinne des Vermessungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,, und deren Beschreibungen;
10.Ziffer 10Beschreibung von Energieausweisen für Gebäude, Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten (Abschnitt H der Anlage).
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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