§ 157 GWG 2011 Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

GWG 2011 - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.

In Kraft seit 22.11.2011 bis 31.12.9999
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