§ 161 GWG 2011 Konsensloser Betrieb

GWG 2011 - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 150 000 Euro zu bestrafen, wer

In Kraft seit 23.03.2023 bis 31.12.9999
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