Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
Die Vertragsbediensteten an Gemeindekrankenanstalten haben Anspruch auf Zulagen im selben Ausmaß wie sie den Gemeindebeamten an Gemeindekrankenanstalten gebühren.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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