§ 80 GTG

GTG - Gentechnikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.11.2024

Zur Beratung über alle sich aus der Vollziehung dieses Gesetzes ergebenden Fragen und zur Erstellung des Gentechnikbuches werden beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die Gentechnikkommission (Kommission) und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse eingerichtet.

In Kraft seit 17.11.2004 bis 31.12.9999
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