§ 396 GSVG (weggefallen)

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
§ 396 GSVG seit 31.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 01.02.2024 bis 31.12.9999
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