§ 17 GSchG

GSchG - Geschworenen- und Schöffengesetz 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024

Die Ansprüche der Geschworenen und Schöffen auf Gebühren sind im Gebührenanspruchsgesetz 1975 geregelt.

In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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