§ 10 GSA

GSA - Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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