§ 13 GSA Inkrafttreten

GSA - Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 3 Abs. 4 und § 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017 treten mit 3. Jänner 2018 in Kraft.

In Kraft seit 27.07.2017 bis 31.12.9999
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