Anl. 1 GRGV

GRGV - Gemeindereisegebührenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
*)
(zu § 6 Abs. 5)

Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2011 für jeden vollen Kilometer

a)

für einspurige Kraftfahrzeuge

24 Cent

b)

für Personenkraftfahrzeuge

42 Cent

Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.

*) Fassung LGBl.Nr. 50/2008, 87/2009, 73/2010

In Kraft seit 22.12.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 GRGV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 GRGV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 GRGV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 GRGV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 GRGV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GRGV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 12 GRGV
Anl. 2 GRGV