Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Anlage 2 (zu §7 Abs. 2 und 6)Anlage 2 (zu Paragraph 7, Absatz 2 und 6)
Tagesgebühr
Nächtigungsgebühr
Vorarlberg
26,40 Euro
26,40 Euro
übriges Österreich, Ausland
45 Euro
44 Euro
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.2024
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