Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindereisegebührenverordnung – GRGV, LGBl. Nr. 2/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 5/1980, Nr. 9/1986, Nr. 53/1986, Nr. 15/1991, Nr. 15/1992, Nr. 31/1994, Nr. 70/1994, Nr. 52/1997, Nr. 70/2000 und Nr. 60/2001, außer Kraft.
tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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