§§ 91b Abs. 1 und 91d Abs. 1 GOG (Art. IV) sind nach Maßgabe der personellen und technischen Möglichkeiten anzuwenden. Paragraphen 91 b, Absatz eins und 91d Absatz eins, GOG (Art. römisch IV) sind nach Maßgabe der personellen und technischen Möglichkeiten anzuwenden.
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