Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. August 1989 in Wirksamkeit gesetzt werden.
In Kraft seit 01.08.1989 bis 31.12.9999
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