Die Meldung der beabsichtigten erstmaligen Verwendung gemäß § 42 Abs. 5 ASchG hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin und Anschrift der Arbeitsstätte, | |||||||||
2. | voraussichtlich jährlich verwendete Mengen der betreffenden Stoffe und der Zubereitungen, in denen die betreffenden Stoffe enthalten sind, | |||||||||
3. | Art der Arbeitsvorgänge, | |||||||||
4. | Zahl der exponierten ArbeitnehmerInnen, | |||||||||
5. | Angaben zur Exposition, | |||||||||
6. | beabsichtigte Maßnahmen zur Gefahrenverhütung gemäß §§ 43 und 45 Abs. 5 ASchG. |
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