Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
(1)Absatz einsDie in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweisungen auf andere Bundesgesetze sowie den Anhang G zum COTIF (ATMF), BGBl. III Nr. 122/2006, sind Verweisungen auf die jeweils in Österreich geltende Fassung, sofern im Einzelfall nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweisungen auf andere Bundesgesetze sowie den Anhang G zum COTIF (ATMF), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2006,, sind Verweisungen auf die jeweils in Österreich geltende Fassung, sofern im Einzelfall nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
(2)Absatz 2Verweisungen und Bezugnahmen auf EU-Rechtsakte betreffen, sofern im Einzelfall nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, folgende Fassungen:
1.Ziffer einsRichtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 S. 13, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/217/EU, ABl. Nr. L 42 vom 15.2.2018 S. 52;Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 Sitzung 13, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/217/EU, ABl. Nr. L 42 vom 15.2.2018 Sitzung 52;
2.Ziffer 2Richtlinie 95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße, ABl. Nr. L 249 vom 17.10.1995 S. 35, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/54/EG, ABl. Nr. L 162 vom 21.6.2008 S. 11;Richtlinie 95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße, ABl. Nr. L 249 vom 17.10.1995 Sitzung 35, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/54/EG, ABl. Nr. L 162 vom 21.6.2008 Sitzung 11;
3.Ziffer 3Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 296 vom 25.10.2012 S. 1 in der jeweils geltenden Fassung;Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 296 vom 25.10.2012 Sitzung 1 in der jeweils geltenden Fassung;
4.Ziffer 4Verordnung (EU) Nr. 996/2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG, ABl. Nr. L 295 vom 12.11.2010 S. 35 in der jeweils geltenden Fassung.Verordnung (EU) Nr. 996/2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG, ABl. Nr. L 295 vom 12.11.2010 Sitzung 35 in der jeweils geltenden Fassung.
(3)Absatz 3Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinien 95/50/EG und 2008/68/EG in österreichisches Recht umgesetzt.
In Kraft seit 13.07.2018 bis 31.12.9999
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